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Zum Thema „Führerschein umschreiben“ gibt es zahlreiche, teilweise sinnlos umständliche Beitrage im Netz. Und das, obwohl die Antwort eigentlich recht simpel ist.
Für EU-Bürger gilt
Hast du einen befristeten Führerschein, ab 19.1.2013
Wenn du EU-Bürger bist und deinen festen Wohnsitz nach Spanien verlegst und einen neueren EU-Führerschein hast, der nach dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, ist ein Umtausch in Spanien nicht notwendig, da dieser Führerschein bereits eine begrenzte Gültigkeit hat. Dieser Führerschein wird in Spanien anerkannt, bis er abläuft. Dann musst du ihn in Spanien erneuern.
Führerschein vor 19.1.2013 ausgestellt oder unbefristet
Ist dein Führerschein älter und hat eine unbegrenzte Gültigkeit oder eine von über 15 Jahren, und lebst seit mehr als zwei Jahren in Spanien, musst du ihn gegen einen spanischen Führerschein eintauschen. Geht dein Führerschein verloren, wird er gestohlen oder beschädigt, musst du in Spanien einen neuen beantragen. Du kannst deinen Führerschein auch freiwillig umtauschen. Beachte: Wer nicht umtauscht, wenn es erforderlich ist, riskiert Strafen von über 200 Euro.
Für Schweizer und Nicht-EU-Bürger
Wenn du nicht aus der EU bist, sondern z.B. aus der Schweiz, gelten für dich andere Regeln für den Umtausch deines Führerscheins in Spanien. Schweizer Staatsangehörige, die länger als 6 Monate in Spanien wohnen, müssen ihren Führerschein in einen spanischen Führerschein umschreiben lassen. Dies gilt auch für Schweizer Staatsangehörige, die in Spanien ein Fahrzeug zulassen wollen.
Der Umtausch des Schweizer Führerscheins in einen spanischen Führerschein ist jedoch nur möglich, wenn der Schweizer Führerschein noch gültig ist und wenn der Inhaber des Führerscheins die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, z.B. einen Wohnsitz in Spanien hat und ein medizinisches Eignungsgutachten vorlegen kann.
Umschreiben des Führerscheins – ausführlicher
Gemäß EU-Norm werden die von EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine gegenseitig anerkannt. Das bedeutet, dass dein EU-Führerschein auch in Spanien gültig ist, solange er gültig ist und du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst.
Du musst es machen, wenn
- dein Führerschein abgelaufen ist oder in nächster Zeit abläuft
- du Inhaber eines unbefristeten Führerscheins oder eines Führerscheins mit einer Gültigkeitsdauer von über 15 Jahren für Autos und Motorräder (AM, A1, A2, A, B und BE) oder mit einer Frist von über 5 Jahren für Autobusse und Lastkraftwagen (C1, C1E, C, CE, D1,D1E, D, DE) bist. Und du hast deinen ordentlichen bzw. legalen Wohnsitz seit mehr als 2 Jahren in Spanien.
- dein Führerschein verloren gegangen, gestohlen oder beschädigt ist.
- du gegen die Straßenverkehrsordnung in Spanien verstoßen hast (Amtswegiger Umtausch bei schweren Verkehrsdelikten).
Welches Verfahren musst du anwenden?
Um deinen EU-Führerschein in Spanien umschreiben zu lassen, musst du einen Antrag bei einem Provinz-Verkehrsamt (“Jefatura Provincial de Tráfico”) stellen. Für die Antragstellung ist eine Terminvereinbarung (“cita previa”) via Internet erforderlich (einfach googeln, dann findest du den aktuellen Link).
Welche Unterlagen musst du vorlegen?
Für die Antragstellung musst du folgende Unterlagen vorlegen:
- Antragsformular (Mod.03 TRÁMITES DE CONDUCTORES), ausgefüllt und unterschrieben
- Nachweis (Original und gültig) über die Identität und den Wohnsitz/Residencia in Spanien
- Medizinisches Eignungsgutachten (“Informe de Aptitud Psicofísica”) ausgestellt durch das autorisierte “centro de reconocimiento de conductores”
- Dein EU-Führerschein (Original und Kopie)
- Aktuelles Originalfoto von dir
- Nummer oder Bestätigung über die Zahlung den entsprechenden Gebühr
Was wird dir ausgestellt?
Nach Abschluss der Formalität bei der Verkehrsbehörde wird dein Originalführerschein einbehalten und an das Ausstellungsland zurückgeschickt. Es wird dir eine provisorische Fahrerlaubnis übergeben. Mit dieser kannst du vorübergehend während 3 Monaten innerhalb von Spanien fahren. Sie ist nicht außerhalb von Spanien gültig.
Normalerweise wird dir dein neuer spanischer Führerschein in 45 Tagen per Post zugeschickt.
Welche Gültigkeit hat der spanische Führerschein?
Die Gültigkeit von spanischen Führerscheinen ist abhängig vom Alter und der Führerscheinklasse.