Einwandern nach Spanien und auf die Kanaren: Grüne Karte, Aufenthaltsrecht und Fristen

Egal, ob du dauerhaft auf Teneriffa leben oder lediglich ein paar Monate auf den Kanaren verbringen möchtest, für EU-Bürger gelten folgende Regelungen:

Aufenthalte unter 3 Monaten

  • Kein Visum oder Aufenthaltserlaubnis erforderlich
  • Nachweis der Krankenversicherung erforderlich (privat oder gesetzlich)
  • Keine Steuerpflicht, außer bei Einkommen in Spanien

Aufenthalte über 3 Monate

Um länger als 3 Monate in Spanien zu bleiben, solltest du eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Angestellte/r oder Selbstständige/r: Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel: Etwa 6.000 Euro pro Person auf einem spanischen Bankkonto und private oder gesetzliche Krankenversicherung
  • Student/in: Immatrikulation bei einer anerkannten Bildungseinrichtung, Krankenversicherung und ausreichende finanzielle Mittel
  • Familienangehörige/r: Begleitung oder Nachzug eines/einer Angehörigen, der/die obige Voraussetzungen erfüllt

Wohnsitz und Anmeldung

Für einen Aufenthalt von über 3 Monaten benötigst du einen Wohnsitz und musst dich im Rathaus (Ayuntamiento) anmelden (Empadronamiento).

Ausländerregister (Residencia)

Nach der Wohnungsanmeldung kannst du dich ins Zentrale Ausländerregister eintragen lassen. Dafür benötigst du keine N.I.E. (Identifikationsnummer für Ausländer), da diese bei der Eintragung automatisch vergeben wird. Eine N.I.E. ist jedoch erforderlich, wenn du in Spanien arbeiten möchtest.

Wenn du nachweisen kannst, dass du gerade dabei bist, dich selbständig zu machen, kannst du die Residencia schon bekommen, bevor du Autónomo bist. Das gilt vermutlich nur für dich und deine Familie wird die Residencia dann erhalten, wenn du dich tatsächlich als Autónomo angemeldet hast und deine Familie auch in die Sozialversicherung mit aufgenommen wurde.

Deine N.I.E.

Deine N.I.E. (Ausländer-Identifikationsnummer) erhältst du – wenn du sie nicht schon vorher beantragt hast – im Zuge der Eintragung ins Ausländerregister. Mehr dazu und zu allen Begriffen findest du einem separaten Beitrag in der Kategorie Bürokratie.

183-Tage-Grenze

Die 183-Tage-Grenze bezieht sich auf die Steuerpflicht. Erst ab einem Aufenthalt von über 183 Tagen giltst du als in Spanien steuerpflichtig. Dabei solltest du beachten, dass du dann automatisch mit deinem gesamten Welteinkommen in Spanien steuerpflichtig bist.

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Wer in Spanien leben möchte, stolpert schnell über die Begriffe N.I.E., Residencia und Empadronamiento. Da sie vielfach verwechselt werden, entstehen oft Missverständnisse, die unnötig teuer werden. Entweder, weil Fristen verpasst oder falsche Gebühren bezahlt werden....

Beitrag aktualisiert am 16/02/2024
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