Inhalt
Egal, ob du dauerhaft auf Teneriffa leben oder lediglich ein paar Monate auf den Kanaren verbringen möchtest, für EU-Bürger gelten folgende Regelungen:
Aufenthalte unter 3 Monaten
- Kein Visum oder Aufenthaltserlaubnis erforderlich
- Nachweis der Krankenversicherung erforderlich (privat oder gesetzlich)
- Keine Steuerpflicht, außer bei Einkommen in Spanien
Aufenthalte über 3 Monate
Um länger als 3 Monate in Spanien zu bleiben, solltest du eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Angestellte/r oder Selbstständige/r: Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel: Etwa 6.000 Euro pro Person auf einem spanischen Bankkonto und private oder gesetzliche Krankenversicherung
- Student/in: Immatrikulation bei einer anerkannten Bildungseinrichtung, Krankenversicherung und ausreichende finanzielle Mittel
- Familienangehörige/r: Begleitung oder Nachzug eines/einer Angehörigen, der/die obige Voraussetzungen erfüllt
Wohnsitz und Anmeldung
Für einen Aufenthalt von über 3 Monaten benötigst du einen Wohnsitz und musst dich im Rathaus (Ayuntamiento) anmelden (Empadronamiento).
Ausländerregister (Residencia)
Nach der Wohnungsanmeldung kannst du dich ins Zentrale Ausländerregister eintragen lassen. Dafür benötigst du keine N.I.E. (Identifikationsnummer für Ausländer), da diese bei der Eintragung automatisch vergeben wird. Eine N.I.E. ist jedoch erforderlich, wenn du in Spanien arbeiten möchtest.
Deine N.I.E.
Deine N.I.E. (Ausländer-Identifikationsnummer) erhältst du – wenn du sie nicht schon vorher beantragt hast – im Zuge der Eintragung ins Ausländerregister. Mehr dazu und zu allen Begriffen findest du einem separaten Beitrag in der Kategorie Bürokratie.
183-Tage-Grenze
Die 183-Tage-Grenze bezieht sich auf die Steuerpflicht. Erst ab einem Aufenthalt von über 183 Tagen giltst du als in Spanien steuerpflichtig. Dabei solltest du beachten, dass du dann automatisch mit deinem gesamten Welteinkommen in Spanien steuerpflichtig bist.